amarc21 Immobilienbewertung für Haus oder …
Amtliche Immobilienbewertung Sollte die Immobilienbewertung für gerichtliche, steuerliche oder versicherungstechnische Belange benötigt werden – sei es z.B. ein Scheidungsverfahren, eine Zwangsversteigerung, ein Erb- oder Versicherungsfall – ist ausschließlich das Gutachten eines Sachverständigen zugelassen.